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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Präambel

HOME of TRAVEL Media GmbH, c/o Impact Hub, Gotzinger Straße 8, 81371 München (nachfolgend als „HoT“ bezeichnet) ist ein Online-Verlag für YouTuber, Instagrammer und Blogger, der u.a. die Marken „marlenesleben“, „Marius Quast“, „Bastian Brutzer“, „Fabian Baggeler“, „Josefine.outdoor“ und „Melinda.helen“ betreut.

Im Rahmen von Kooperationen und Werbekampagnen arbeitet HoT mit verschiedenen Kunden (nachfolgend als „Werbekunden“ bezeichnet) zusammen und erbringt zu diesem Zweck für den Werbekunden bestimmte Marketingleistungen. HoT wird dem Werbekunden ein verbindliches Angebot über die einzelnen zu erbringenden Marketingleistungen übermitteln (nachfolgend als „Angebot“ bezeichnet), auf dessen Grundlage die Parteien sodann einen Vertrag schließen (nachfolgend als „Vertrag“ bezeichnet). 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind integraler Bestandteil des Angebots.

  1. Allgemeines
  1. HoT verpflichtet sich, die im Angebot genannten Leistungen für den Werbekunden zu erbringen.
  2. Für alle Leistungen von HoT gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Werbekunden gelten nicht, auch wenn HoT ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
  3. Etwaige Fertigstellungstermine ergeben sich aus dem Angebot. Der zeitliche Veröffentlichungsabstand ergibt sich aus dem Briefing (siehe Ziff. 1.4).
  4. Über die Art der Bewerbung sowie den inhaltlichen und kontextuellen Fokus werden sich die Parteien einvernehmlich verständigen. Zu diesem Zweck wird HoT vorab von dem Werbekunden ein Briefing mit den wichtigsten inhaltlichen Vorgaben zu den zu veröffentlichenden Beiträgen erhalten. Die Parteien werden gemeinsam die Umsetzung der Vorgaben aus dem Briefing besprechen.
  5. Im Übrigen wird die Gestaltung und der Inhalt der Beiträge (Bild und Text) im Stil der übrigen Posts und der eigenen Sprache von HoT erfolgen. HoT genießt die vollständige künstlerische Freiheit bei der Umsetzung der Postings. Es erfolgt keine Freigabe durch den Werbekunden vor Veröffentlichung der Beiträge.
  6. HoT verpflichtet sich, sämtliche nach dem Vertrag vereinbarten Beiträge, Posts, Videos und sonstige Leistungen nach den jeweils einschlägigen gesetzlichen Vorschriften rechtskonform zu kennzeichnen.
  7. Der Werbekunde erkennt an, dass HoT aufgrund von örtlichen Gegebenheiten, Wettereinflüssen oder anderen externen Faktoren möglicherweise gezwungen ist, Drehtermine oder Termine für die Erstellung von Beiträgen zu verschieben oder Drehorte zu wechseln. Dies lässt den Vergütungsanspruch von HoT unberührt. Die Parteien werden sich in diesem Fall aber einvernehmlich auf eine Lösung zur Anpassung der Leistungspflichten (z.B. Verlegung des Drehortes, Verschiebung des Kampagnentermins) verständigen, die die Interessen des Werbekunden angemessen berücksichtigt.
  8. Der Werbekunde hat die Beiträge unverzüglich nach Veröffentlichung im Hinblick auf etwaige Beanstandungen oder Mängel zu prüfen und diese, falls zutreffend, gegenüber HoT schriftlich anzuzeigen. Zeigt der Werbekunde einen Mangel an, wird HoT den Mangel beseitigen. Beseitigt HoT den Mangel nach Ablauf einer vom Werbekunden gesetzten angemessenen Frist nicht oder nur unzureichend, hat der Werbekunde einen Anspruch auf Minderung der Vergütung.
  1. Rechteeinräumung
    1. HoT räumt dem Werbekunden hiermit das nicht-exklusive, räumlich unbeschränkte Recht ein, sämtliche im Rahmen des Vertrages erstellten Beiträge, einschließlich Fotos, Texte, Videos und sonstige Werke, inkl. aller Vorarbeiten, Teile und/oder Entwürfe (nachfolgend zusammenfassend als „Beiträge“ bezeichnet), umfassend, auch mit dem Ziel einer kommerziellen Verwertung, frei von Rechten Dritter, im Internet, insbesondere auf der Webseite und den Social Media-Kanälen des Werbekunden, zu nutzen. Die Nutzungsrechteeinräumung umfasst das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung. Soweit im Angebot nicht abweichend geregelt, werden die oben genannten Rechte bis auf Widerruf seitens HoT eingeräumt.
    2. Bei jeder Veröffentlichung der Beiträge ist HoT namentlich zu nennen und/oder zu verlinken. Das Recht zur Einräumung und Übertragung der unter Ziff. 2.1 genannten Rechte an Dritte ist ausgeschlossen. Die Nutzung der Rechte unter dieser Ziff. 2 ist auf den Vertragszweck beschränkt. Die Verwendung des Namens, der Stimme, des Bildnisses oder der Leistung von HoT außerhalb des Vertragszwecks oder zur Bewerbung weiterer Produkte (sog. Cross-Promotion) ist nicht gestattet. Jede über die o.g. Nutzung hinausgehende Nutzung und jegliche Bearbeitung der Beiträge von HoT bedürfen der vorherigen schriftlichen Freigabe durch HoT. Für diesen Fall kann eine gesonderte Vergütung verlangt werden. Die Rechteeinräumung erfolgt erst mit vollständiger Zahlung der Vergütung nach Ziff. 3.

3. Vergütung

  1. Der Werbekunde ist verpflichtet, die im Angebot näher definierte Vergütung an HoT zu zahlen. Die Zahlung hat dreißig Tage nach Zugang einer ordnungsgemäßen Rechnung durch Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Bankkonto von HoT zu erfolgen.
  2. Der Werbekunde trägt auch die Reise- und Unterbringungskosten von HoT, allerdings erst nach vorheriger schriftlicher Freigabe und Übersendung der entsprechenden Rechnungsnachweise. Gleiches gilt für etwaige Mehrkosten im Rahmen der Erstellung der Beiträge.

4. Vertraulichkeit

Die Parteien verpflichten sich wechselseitig, alle übermittelten Informationen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der anderen Partei sowie den Inhalt des Vertrages streng vertraulich zu behandeln, insbesondere den Schutz der überlassenen Daten durch entsprechende technische und organisatorische Maßnahmen sicherzustellen. Die vorstehende Geheimhaltungsverpflichtung besteht nicht, soweit HoT oder der Werbekunde gesetzlich verpflichtet sind, die Informationen in gerichtlichen Verfahren oder gegenüber einer Behörde offenzulegen oder in Bezug auf Informationen, die öffentlich bekannt sind oder werden und/oder HoT oder dem Werbekunden nachweislich bereits aus anderer Quelle bekannt sind.

  1. Haftung

HoT haftet bei vertraglichen oder außervertraglichen Ansprüchen nur für Schäden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln, sowie für Schäden, die sich aus leicht fahrlässigen Verletzungen solcher Pflichten ergeben, die die ordnungsgemäße Durchführung des bestehenden Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Werbekunde deshalb vertrauen darf (Kardinalpflichten). Im letzteren Fall ist die Haftung begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren vertragstypischen Schaden. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie im Fall der Übernahme von Garantien oder der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Soweit die Haftung von HoT ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von HoT.

  1. Vertragsschluss, Dauer und Kündigung
    1. Das Angebot von HoT stellt ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar. Der Vertrag tritt mit Unterzeichnung des Angebots durch den Werbekunden in Kraft. Der Werbekunde wird das unterzeichnete Angebot an HoT zurücksenden.
    2. Die Vertragsdauer ergibt sich aus dem Angebot.
    3. Die ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen; das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Ein außerordentlicher Kündigungsgrund für HoT liegt insbesondere vor, wenn der Werbekunde seiner Verpflichtung zur Zahlung der Vergütung nach Ziff. 3 nicht oder nicht fristgemäß nachkommt.
    4. Im Fall der (auch vorzeitigen) Beendigung des Vertrages, gleich aus welchem Rechtsgrund, fallen sämtliche nach dem Vertrag eingeräumten Rechte automatisch an HoT zurück.
  2. Datenschutz

Die Parteien sichern zu, dass sie alle anwendbaren Vorschriften des Datenschutzrechts, insbesondere die Vorschriften der EU-Datenschutz-Grundverordnung sowie des Bundesdatenschutzgesetzes, beachten und ihre Leistungen datenschutzkonform erbringen. Personenbezogene Daten, die die Parteien sich wechselseitig übermitteln, werden die Parteien ausschließlich zum Zweck der Durchführung des Vertrages verarbeiten.

  1. Schlussbestimmungen
    1. Im Falle des Konflikts zwischen den Regelungen des Angebots und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehen die Regelungen des Angebots vor.
    2. Abweichende oder entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Werbekunden haben keine Geltung.
    3. HoT gilt im Verhältnis zum Werbekunden als selbstständig im Sinne des Einkommenssteuergesetzes. Daher ist der Werbekunde diesbezüglich von Steuern und Sozialabgaben, insbesondere der Rentenversicherungspflicht für HoT befreit. HoT bestätigt, dass die Tätigkeit nicht ausschließlich für den Werbekunden erfolgt.
    4. Für den Vertrag einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt deutsches Recht. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird als Gerichtsstand München vereinbart.
    5. Sollten gegenwärtige oder zukünftige Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Das Gleiche gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass der Vertrag einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Lücke enthält. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung oder zur Ausfüllung der Regelungslücke tritt die gesetzlich zulässige und durchführbare Regelung, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen, undurchführbaren oder fehlenden Regelung nach der Vorstellung der Parteien wirtschaftlich am nächsten kommt.
    6. Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (§ 126b BGB); z.B. E-Mail. Dies gilt auch für die Aufhebung, Änderung oder Ergänzung des Schriftformerfordernisses selbst. Individuelle Vereinbarungen haben stets Vorrang und gelten auch ohne Beachtung des Formerfordernisses (§ 305b BGB).